Google My Business: AliExpress --> nicht so doll mit den Chinesen, eher eine üble Truppe... nicht annähernd zu vergleichen mit einem Amazon-Service, oder ähnlich gelagerten Paypal-Fällen Wie schon von Vorgängern angemahnt --> wenn Ware nicht erhalten = NULL Rückstattung, Period. Diese "chinesischen Case Manager" nudeln nur Ihre 10 Standard Argumente runter, WENN's zum Dispute kommen sollte. Trick = Kleinstbeträge werden meistens zurückerstattet (tun eh keinem weh), aber auch hier nur, wenn was in der Trackinghistorie nicht stimmig ist. Bei größeren Beträgen (mittelpreisigen Uhren, etwas teure Jacke etc) dann wird's AliExpressmäßig - schmutzig ! Also: Wenn man nach 60 - oder 90 Tagen angegebener Lieferzeit seitens der VerK. + Tracking-Nr, die Ware aus welchem Grund auch immer, nicht erhalten hat, DARF man einen Dispute eröffnen, indem dann DER Käufer die Beweislast (official papers) zu tragen hat, für die teilweise vorsätzlichen Fehler der VerK./bzw. AliExpess-Versender. Die kritzlen auf Ihre Warensendungen irgendeinen EUST-Betrag (meist niedrig unter 22 Euro), schön kleinverpackt in Plastiktüten, wobei sie es schaffen selbst größere Artikel, klein zu verpacken um Kartonage zu vermeiden....UND DAS, unter (bewußter) Umgehung einer korrekt abzufassenden Einfuhrumsatzsteuererklärung (ist ja zwingend erforderlich für die Einfuhr in fast alle europäischen Länder) UND WEIL SIE dem Käufer die komplette Verantwortlichkeit zuschieben. Erstmal klar ist, jeden freut's, wenn die Sendung durchflutscht und kein "Zoll" zu entrichten ist. Dies aber nur weil die schiere Masse der Sendungen, es der Deutschen Post/DHL (=Zollstellvertreter) unmöglich macht alle Sendungen zu begutachten, denn das MUSS Sie, immer..(siehe grüner Zollaufkleber, Einschreibe/Erfassungscode/Zustellercode). Läuft es, was gar nicht so selten, dann schief, macht AliExpress klar, daß Beweise nur vom Käufer (nur in JPG-Format) vorgelegt werden müssen. Keine Deutsche Post, DHL, oder "DEIN" Zollamt gibt DIR official papers/proof (so bei AliExpress Judgement) die das Nichtankommen der Ware belegen sollen. Ein Nachforschungsauftrag, den eigentlich NUR der Versender (zwecks Rückerstattung) stellen kann, ergibt, wenn die Post/DHL Lust hat, höchstens eine 08/15 Email Mitteilung über irgendwelches Nichtauffinden. Erkär das (und uploade das) dann mal so einer Case Manager Schickse (Tschuldigung !) IN CHINA. Übrigens von Seiten AliExpress ist nichts mit "Evidence", wie z.B Foto des Adresslabels (da passieren die meisten Fehler), Foto der Verpackung, Kopie der EUST-Erklärung, Kopie des Einlieferungsbeleges.
ma kli, 02.01.2021